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Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) und eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) sehen vor, dass Parteien Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einreichen können (so insbesondere Art. 130 ZPO und Art. 33a SchKG).

Das Einreichen von Rechtsvorschlägen, Rechtsschriften und weiteren Schreiben an die Kontakt-E-Mailadresse und per Fax ist jedoch nicht zulässig!

BAM – Betreibungsamt Kreis Michelsamt
Banhofstrasse 10 / Pf. 360
CH – 6215 Beromünster

Fon +41 41 930 05 91

Fax +41 41 930 05 19 *

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