Unser Auftrag
Die Betreibungsämter besorgen die Aufgaben, welche das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) den Kantonen überträgt. Sie sind für die Zwangsvollstreckung von Forderungen auf Geldzahlung oder auf Sicherheitsleistung zuständig.
Die Betreibungsämter führen im Auftrag eines Gläubigers Zwangsvollstreckungsverfahren gegen einen Schuldner.
Der Gläubiger fordert vom Schuldner Geld für eine erbrachte Leistung