Abweisung des Konkursbegehrens infolge Zahlung an das Betreibungsamt / Art. 12 Abs. 2 SchKG, Art. 172 Ziff. 3 SchKG.

By 16. September 2026 News

Abweisung des Konkursbegehrens infolge Zahlung an das Betreibungsamt / Art. 12
Abs. 2 SchKG, Art. 172 Ziff. 3 SchKG.

Die Betreibungsschuld erlischt mit einer vorbehaltlosen Zahlung, Zinsen und Kosten inbegriffen, an das Betreibungsamt. Erfolgt die Zahlung vor dem Termin der Konkurseröffnungsverhandlung, so ist das Konkursbegehren abzuweisen, und zwar unabhängig davon, ob dem Betreibungsgläubiger die Zahlung bis zur Verhandlung durch das Betreibungsamt weitergeleitet wurde.

BASEL-LANDSCHAFT, Kantonsgericht, 24. März 2026, 410 26 50, BlSchK 2026 S. 177