Aargauerin fälscht Betreibungsregisterauszug – und bewirbt sich für Wohnung

By 29. November 2023 Februar 8th, 2024 Allgemein, News

Um ihre Chancen auf eine Mietwohnung deutlich zu verbessern, hat eine 23-Jährige ihren
Betreibungsregisterauszug gefälscht. Der potenziellen künftigen Verwaltung ist die Fälschung jedoch
sofort aufgefallen. Deshalb wurde die Frau verurteilt.

Eine 23-Jährige aus dem Bezirk Aarau wollte eine Wohnung besichtigen. Danach reichte sie bei der
Verwaltung ihre Bewerbung ein. Dafür musste die junge Frau online ein Anmeldeformular ausfüllen
und aktuelle Betreibungsregisterauszüge von sich als auch ihrem Ehemann hinzulegen.
Die Frau wusste jedoch, dass sie bereits über mehrere Betreibungen sowie einen Verlustschein
verfügt. Davon befanden sich laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau einer sogar
im fünfstelligen Bereich. Dass das ihre Chancen für eine Wohnungszusage schmälert, war der 23-
Jähriger bekannt. Sie hat sich deshalb kurzerhand dazu entschlossen, einen
Betreibungsregisterauszug ohne Einträge zu erstellen.

Dafür bestellte sich die 23-Jährigen laut Strafbefehl bei der örtlichen Gemeinde ihren sowie den
Betreibungsregisterauszug ihres Mannes. Mit technischen Hilfsmitteln passte sie daraufhin ihren
Auszug an, indem sie die Anzahl der Seiten von zwei auf null änderte und die ihres Mannes von eins
auf null reduzierte. Den gefälschten Betreibungsregisterauszug legte sie als Beilage zum
Anmeldeformular hinzu. Anschliessend lud sie die Dokumente hoch.
Als einer Mitarbeiterin der Verwaltung ihre Bewerbung in die Hände fiel, bemerkte sie sofort, dass
an dem Formular etwas nicht stimmen konnte. Sie forderte die 23-Jährige deshalb schriftlich dazu
auf, ihnen den Betreibungsregisterauszug als Original zuzustellen. Die junge Frau schickte erneut die
beiden gefälschten Auszüge ein.

Da die Straftäterin aus dem Bezirk Aarau der Verwaltung mehrere Male einen gefälschten
Betreibungsregisterauszug zustellte, beging sie somit mehrfach Urkundenfälschung. Die
Staatsanwaltschaft verurteilt sie deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 8100 Franken sowie
einer Busse von 2000 Franken. Hinzu kommen Gebühren in Höhe von 1120 Franken. Das Urteil wird
in ihrem Strafregister eingetragen. Eine Zusage für Wohnung erhielt die Frau nicht.

ArgoviaToday-Newsletter vom 27.11.2023 / Michelle Brunner