Art. 74 SchKG – Die Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail ist zulässig.

By 20. August 2021 News

Art. 74 SchKG – Die Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail ist zulässig.

Bei einem per E-Mail erhobenen Rechtsvorschlag liegen vergleichbare Verhältnisse vor, wie wenn der Rechtsvorschlag mit Telefax übermittelt wird. Wie beim Telefax fehlt es bei der E-Mail an einer Unterschrift des Betriebenen. Es handelt sich bei der E-Mail somit wie beim Telefax nicht um eine schriftliche Erklärung. Unter diesen Umständen erscheint es im Lichte der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichts als angezeigt, dass auch per E-Mail Rechtsvorschlag erhoben werden kann (im selben Sinne: Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, vom 26. Juli 2016 [420 16 148] und Dominik Gasser in ZBJV 138 S. 258). Gleich wie beim Telefax darf das Betreibungsamt diese Erklärung entgegennehmen, wobei auch hier die für den telefonisch erklärten Rechtsvorschlag geltenden Grundsätze sinngemäss anwendbar sind. Daher spielt auch keine Rolle, dass nach 33a Abs. 2 SchKG elektronische Eingaben nur gültig sind, wenn sie mit einer anerkannten elektronischen Signatur des Absenders versehen sind. Mit dieser Regelung wird bloss die Gleichstellung des elektronischen Verkehrs mit der traditionellen Kommunikation auf Papier bezweckt (Rüetschi, Basler Kommentar, 2.A. 2010, Art. 33a SchKG N 4). Beim Rechtsvorschlag mittels E-Mail handelt es sich indes – wie ausgeführt – analog zum Rechtsvorschlag per Telefax mangels Unterschrift nicht um eine schriftliche Erklärung, weshalb Art. 33a SchKG nicht anwendbar ist. Anzumerken ist jedoch, dass der Betriebene das Risiko der Übermittlung eines Rechtsvorschlags per E-Mail an das Betreibungsamt trägt. Dazu gehört auch, ob die E-Mail innert Frist beim Betreibungsamt eingetroffen ist. Letzteres kann das Betreibungsamt im Zweifelsfall anhand des Verlaufsprotokolls in den Internetkopfzeilen ohne weiteres feststellen.

Urteil des Obergerichts Kanton Zug, II. Beschwerdeabteilung als Aufsichtsbehörde über SchK, 25. November 2016