Existenzminimum (Haustiere/Auslagen)
Für ein Haustier (Hund) können keine zusätzlichen Auslagen im Existenzminimum eingerechnet werden, selbst wenn es auf die Gesundheit des Schuldners, ärztlich, positive Auswirkungen hat.
Obergericht des Kantons Bern, 31.08.2011, BlSchK 2013, 75