Schikanebetreibung und versuchte Nötigung.

By 4. Februar 2024 Februar 8th, 2024 News

Art. 8a Abs. 3 Bst. a SchKG, Art. 181 StGB, Schikanebetreibung und versuchte Nötigung.

Eine Schikanebetreibung stellt eine ungerechtfertigte Betreibung dar, welche aus böswilligen
Beweggründen eingeleitet wurde. Nutzt der Gläubiger das Mittel der Betreibung zweckwidrig und
missbräuchlich, um damit sachfremde Ziele zu verfolgen, macht sich dieser der versuchten Nötigung
nach Art. 181 StGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig.
ZÜRICH, Obergericht, 21. Juli 2023, SB220578-0/U/cwo // BlSchKG 2023 338