Fristenlauf / Betreibungsferien
Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Eine während der Betreibungsferien abgelaufen Frist wird um drei Werktage verlängert.
Bezirksgericht Zürich, 11.Februar 2014, ZR 2014 164
Fristenlauf / Betreibungsferien
Betreibungsferien hemmen den Fristenlauf nicht. Eine während der Betreibungsferien abgelaufen Frist wird um drei Werktage verlängert.
Bezirksgericht Zürich, 11.Februar 2014, ZR 2014 164