Paradigmenwechsel im Schweizer Insolvenzrecht bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen: Die Streichung von Art. 43 Ziff. 1 und 1bis SchKG und ihre Auswirkungen.

By 20. Februar 2025 Allgemein, News

Paradigmenwechsel im Schweizer Insolvenzrecht bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher
Forderungen: Die Streichung von Art. 43 Ziff. 1 und 1bis SchKG und ihre Auswirkungen.

Die Revision des SchKG, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, hebt den Ausschluss des Konkurses bei
der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen auf und führt zu einer einheitlichen Behandlung
von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen im Zwangsvollstreckungsverfahren.
Dies bedeutet, dass zukünftig sämtliche öffentlich-rechtlichen Forderungen auf Konkurs betrieben
werden. Zahlt eine natürliche oder juristische Person, die im Handelsregister eingetragen ist,
Steuern, Abgaben, Gebühren, Sporteln, Bussen und andere im öffentlichen Recht begründete
Leistungen an öffentliche Kassen oder an Beamte und/oder Prämien der obligatorischen
Unfallversicherung nicht, so folgt inskünftig der Konkurs.