Rechtsvorschlag
Art. 33 Abs. 4 und Art. 75 SchKG; Art. 18 GebV SchKG; Art. 8 und Art. 9 ZGB. – Behauptet der Schuldner, Rechtsvorschlag (mangels neuen Vermögens) erhoben zu haben, so obliegt es ihm, dies zu beweisen. Er kann vom Betreibungsamt verlangen, dass ihm der Rechtsvorschlag gebührenfrei bescheinigt wird.
BlSchKG 2019 S. 254; Bern, Obergericht, 25. Mai 2018